Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege, welche auch als Ersatzpflege bezeichnet wird, ist eine zeitlich begrenzte Vertretung des Hauptpflegers.
(Dies können auch Familienangehörige sein).
Wenn die pflegende Person aus unterschiedlichen Gründen, wie zum Beispiel Urlaub, oder Krankheit nicht in der Lage ist, die Pflege fortzuführen, greift die Verhinderungspflege.

Verhinderungspflege kann für kurze, oder längere Zeiträume in Anspruch genommen werden und wird mit der Pflegekasse abgerechnet.
Insgesamt sind bis zu sechs Wochen (42 Tage) Verhinderungspflege im regulären Kalenderjahr möglich.

Zudem unterscheidet man in der Verhinderungspflege zwischen stundenweise und tagesweise.

Mögliche Gründe für die Verhinderungspflege... im Folgenden ein paar Beispiele:

  • Arztbesuche
  • Behördengänge
  • Überstunden
  • Krankheit
  • Urlaub
  • Weiterbildungen
  • Dienstreisen


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