Behandlungspflege

Leistung der Krankenversicherung, die meist vom Hausarzt verordnet wird. Mit einem Din A 4 großen Formular delegiert er die ärztlich verordnete Behandlung an einen Pflegedienst.  

Unter Behandlungspflege fallen zum Beispiel Leistungen wie:

  • Wundversorgung
  • Augentropfen
  • Medikamentengabe
  • Kompressionsstrümpfe an-, und ausziehen
  • Kompressionsverbände
  • Injektionen s.c.
  • Dekubitus-Behandlung
  • Inhalation
  • Katheterpflege
  • Versorgung von Ernährungssonden
  • BZ + RR Messung

Im Regelfall ist die Behandlungspflege über eine Verordnung begrenzt.
Die Erstverordnung gilt in der Regel für 14 Tage. Die Dauer einer Folgeverordnung ist abhängig vom gesundheitlichen Zustand des Patienten und muss medizinisch begründet werden.

Unter die Behandlungspflege fällt auch die Krankenhausvermeidungspflege. Diese verkürzt, je nach Möglichkeit den Krankenhausaufenthalt und ist bis zu vier Wochen möglich.

Die Behandlungspflege wird bei uns ausschließlich von fachlich geschultem Personal mit erforderlicher Qualifizierung durchgeführt.

Der überwiegende Teil der Behandlungspflege wird von den Krankenkassen getragen.



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