Grundpflege

Die Grundpflege ist die Grundlage der Betreuung von Personen, die nicht mehr in der Lage sind, ihre alltäglichen Aufgaben alleine zu erledigen. Es handelt sich um die elementaren Bedürfnisse des Menschen.

Die Grundpflege umfasst die Unterstützung der Köperpflege, der Ernährung, Ausscheidungen und bei der Bewegung.

Die Körperpflege beinhaltet u.a.:

  • Gesichts- und Hautpflege
  • Haarwäsche (föhnen, kämmen und Haarpflege)
  • Das Waschen des gesamten Körpers (Ganzwaschung) oder einzelner Körperteile (Teilwaschungen), 
  • Die Zahnpflege und die Reinigung von Zahnprothesen 
  • Rasieren (Trocken- und Nassrasur).

Es gibt verschiedene Methoden, wie ein pflegebedürftiger Mensch gewaschen werden kann (u.a.):

  • Sitzend auf einem Hocker, im Rollstuhl, oder auf einem Toilettenstuhl
  • Stehend
  • Liegend im Bett
  • Mit einem Waschlappen am Waschbecken
  • In der Dusche, wobei der Pflegebedürftige je nach Bedarf auf einem Duschhocker sitzt
  • Oder in der Badewanne (sitzend/liegend)



 

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